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Interprofessionelle Zusammenarbeit: was sie wirklich blockiert

Dass Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen besser wäre, bestreitet niemand. Trotzdem findet sie selten statt — und zwar aus vier Gründen, von denen nur zwei in der Hand einer Praxis liegen.

Von Clemens Bürli

Erschienen

Überarbeitet

4 Min. Lesezeit

Texte über interprofessionelle Zusammenarbeit beginnen fast immer mit einer Aufzählung ihrer Vorteile: weniger Doppelspurigkeiten, weniger Medikationsfehler, kürzere Wege, bessere Behandlungsergebnisse, zufriedeneres Personal. Das stimmt alles und hilft niemandem, weil niemand aus Unkenntnis dieser Vorteile schlecht zusammenarbeitet.

Interessant ist die andere Frage: Warum geschieht es trotzdem so selten? Die Antwort besteht aus vier Hindernissen, und sie sind unterschiedlich gut zu beheben.

Hindernis 1: Es gibt keinen gemeinsamen Kanal

Die Hausärztin arbeitet in ihrem Praxissystem, die Spitex in ihrem, die Apotheke in einem dritten, die Physiotherapie in einem vierten. Keines dieser Systeme spricht mit den anderen. Wer etwas mitteilen will, greift zum Telefon oder zum Fax.

Das ist das einzige Hindernis, das sich technisch lösen lässt, und es ist das grösste. Ein Kanal, den alle Beteiligten erreichen , ohne dass jemand das System des anderen benutzen muss, nimmt den grössten Teil der Reibung heraus — nicht weil er neue Möglichkeiten schafft, sondern weil er die Anrufversuche ersetzt.

Hindernis 2: Es ist unklar, wer entscheidet

Sobald mehrere Berufsgruppen an einem Fall arbeiten, entsteht die Frage, wer welche Entscheidung trifft und wer wen informieren muss. Solange das nicht geschrieben steht, wird es jedes Mal neu ausgehandelt — und im Zweifel unterbleibt die Mitteilung, weil niemand sicher ist, ob sie seine Aufgabe war.

Das lässt sich beheben, kostet aber keine Technik, sondern eine halbe Stunde und ein Blatt Papier: Für die drei häufigsten Situationen aufschreiben, wer entscheidet, wer informiert wird und in welchem Zeitraum. Mehr braucht es nicht, und weniger genügt nicht.

Hindernis 3: Koordination wird nicht vergütet

Die Zeit, die für Absprachen aufgewendet wird, ist in der Regel nicht abrechenbar. Wer koordiniert, tut das zulasten der eigenen Zeit, und das gilt für alle Beteiligten gleichzeitig.

Daran kann eine einzelne Praxis nichts ändern. Was sie ändern kann, ist der Aufwand pro Absprache: Wenn eine Rückfrage zwei Minuten statt drei Anrufversuchen kostet, verschiebt sich die Rechnung, ohne dass sich die Vergütung ändert.

Hindernis 4: Die Information kommt zu spät

Der Austrittsbericht trifft ein, wenn die Patientin längst wieder in der Praxis war. Die Medikationsänderung erfährt die Apotheke, wenn sie schon abgegeben hat. Zusammenarbeit scheitert hier nicht am Willen, sondern an der Reihenfolge.

Zusammenarbeit besteht zu einem grossen Teil daraus, jemanden zu erreichen. Was daran scheitert, scheitert nicht an der Haltung, sondern am Weg.

Auch das ist zur Hälfte lösbar. Eine kurze Nachricht am selben Tag ersetzt keinen Bericht, aber sie schliesst die Lücke, in der sonst auf unvollständiger Grundlage entschieden wird.

Was eine einzelne Praxis tun kann

  1. 1

    Einen Kanal einrichten, bevor Prozesse beschrieben werden

    Ohne Weg nützt die beste Absprache nichts. Mit einem Weg regeln sich viele Absprachen von selbst, weil die Rückfrage billiger wird als die Annahme.

  2. 2

    Für drei Situationen aufschreiben, wer entscheidet

    Medikationsänderung, Austritt aus dem Spital, Verschlechterung zu Hause. Diese drei decken den grössten Teil der Fälle ab, in denen mehrere Berufsgruppen beteiligt sind.

  3. 3

    Die Einwilligung einmal einholen statt jedes Mal

    Eine schriftliche Einwilligung zum Austausch zwischen den Behandelnden nimmt die rechtliche Unsicherheit aus jedem einzelnen Fall.

Was bleibt, ist das Vergütungsproblem, und das ist keines, das sich in einer Praxis lösen lässt. Es lohnt sich trotzdem, den Rest anzugehen: Drei von vier Hindernissen sind Wege und Zuständigkeiten, und beides liegt näher als es scheint.

Häufige Fragen

Was ist interprofessionelle Zusammenarbeit konkret?

Die abgestimmte Behandlung durch mehrere Berufsgruppen — etwa Hausarzt, Spitex, Apotheke und Physiotherapie —, bei der Informationen geteilt und Entscheidungen aufeinander abgestimmt werden. Der Unterschied zur blossen Überweisung liegt darin, dass die Beteiligten während der Behandlung voneinander wissen, nicht erst danach.

Darf man Patientendaten mit anderen Behandelnden teilen?

Ja, soweit es für die Behandlung erforderlich ist und die Patientin einverstanden ist. Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB steht dem nicht entgegen, verlangt aber, dass der Austausch begründet und gewollt ist. Eine einmal eingeholte schriftliche Einwilligung erspart die Diskussion im Einzelfall.

Woran scheitert Zusammenarbeit am häufigsten?

Am fehlenden gemeinsamen Kanal. Die Beteiligten arbeiten in verschiedenen Systemen, die nicht miteinander sprechen, und greifen deshalb zum Telefon. Ein Grossteil des Aufwands entfällt auf den Versuch, jemanden zu erreichen, nicht auf den Inhalt der Mitteilung.

Lohnt sich der Aufwand für eine kleine Praxis?

Wenn regelmässig mehrere Berufsgruppen an denselben Patientinnen arbeiten, ja — bei chronisch Kranken und älteren Menschen ist das die Regel. Wenn Überweisungen selten sind und selten Rückfragen erzeugen, liegt der Engpass woanders.

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